Trotz aller Proteste aus der Wirtschaft hatte der Senat hat die Ausbildungsplatzabgabe im Frühjahr vergangenen Jahres beschlossen. Neben der Handelskammer haben deshalb fünf weitere Kammern vor dem Staatsgerichtshof geklagt. Sie halten die Abgabe für verfassungswidrig. Vor gut vier Wochen wurde die Sachlage vor Gericht erörtert und alle Argumente ausgetauscht. Heute werden die Richter ihr Urteil verkünden.
Die Ausbildungsabgabe müssen alle Betriebe zahlen. Mit dem Geld sollen dann die Unternehmen unterstützt werden, die viele junge Leute ausbilden. Kleine und mittlere Handwerksbetriebe hat die rot-grün-rote Koalition auf Landesebene im Blick, die es schwer haben, junge Menschen fachlich auszubilden und zusätzlich eine Erziehung zukommen zu lassen, die heutzutage oft genug im sozialen Umfeld und Elternhaus ausbleibt. Deshalb sollen von dem Geld auch Berater bezahlt werden, die direkt in den Betrieben helfen.
Gericht prüft viele Fragen
Der Staatsgerichthof hatte sich die Zahl der Ausbildungsplätze im Land Bremen genau angeschaut. Geprüft hat er auch, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, der Gruppe der Unternehmer eine Sonderabgabe aufzubürden. Da müssen klare Ziele gesetzt sein, und die Gruppe muss homogen sein. Aber sind die Betriebe eine homogene Gruppe? Immerhin gibt es große Unterschiede in den Branchen. Geprüft wurde auch die Frage, was mit der Ausbildungsplatzabgabe schließlich gemacht wird. Sind es wirklich neue Maßnahmen, oder wird nur das ausgeweitet, was es ohnehin schon gibt, um Betriebe und Auszubildende besser zueinanderzuführen? Nach dem ersten Anhörungstermin vor Gericht war jedenfalls nicht absehbar, wie der Staatsgerichtshof heute entscheiden wird.