Stell Dir vor, Du stellst Dein Fahrrad auf dem Theodor-Heuss-Platz ab und hängst ihm ein massives Stahlschloss um. Aber als Du zurückkommst, da ist das Mountainbike weg. Geklaut am hellichten Tag! Also gehst Du zur Polizei, um den dreisten Diebstahl anzuzeigen und hörst dort: Das Rad ist bei uns. Sichergestellt! Weil es als gestohlen gemeldet worden war. Von jemand ganz anderem.
So kann es also gehen: Die Polizei sieht ein Fahrrad, das gestohlen sein könnte, lässt das Schloss von der Feuerwehr knacken und nimmt es kurzerhand mit... könnte ja Diebesgut sein. Und das muss man sichern.
Es stellte sich recht schnell heraus, dass das „geklaute“ Rad nicht das geklaute war - weil beide Bestohlene sich zufällig auch noch kannten und ihre „Freunde und Helfer“ auf den entscheidenden Unterschied hinweisen konnten: Das gestohlene Rad hatte Rahmengröße M, das „gestohlene“ Größe L. Na, dann müsste doch alles klar sein? Denkste! Unser Mountainbike-Fahrer hatte zwar noch die Quittung vom Kauf seines Drahtesels, aber nicht dessen Rahmennummer notiert. Und deshalb blieb das Mountainbike unter Verschluss. Soll doch der Staatsanwalt entscheiden. Es brauchte ein mehrfaches Hin und Her und dauerte am Ende neun Tage, bis der 19-Jährige wieder in die Pedale konnte. Die Kosten fürs geknackte Fahrradschloss, verspricht die Polizei, werden ersetzt - vom Kommunalen Schadensausgleich. Das ist eine Art Selbsthilfegruppe, die Schäden ausgleicht, wenn‘s mal nicht so läuft, wie es laufen sollte. Und die Moral der Geschicht: Vergiss besser die Rahmennummer nicht.