Sittensen

Zählerstände für Gartenbewässerung sind bis 15. Januar einzureichen

Die Samtgemeindeverwaltung Sittensen versendet keine Zählerstands-Anfragen mehr. Deshalb werden diejenigen Bürger gebeten, die ihre aktuell geeichten Wasserzähler für die Gartenbewässerung oder für selbst gefördertes Wasser angemeldet haben, bei der Samtgemeinde Sittensen ihre Zählerstände einzureichen.

Die Zählerstände, gerne mit Foto, sind bis spätestens zum 15. Januar nächsten Jahres anzugeben. Die Abgabe kann direkt auf der Internetseite www.sittensen.de digital unter dem Serviceportal erfolgen. Die Möglichkeit, die Zählerstände schriftlich oder persönlich im Rathaus unter der Anschrift Samtgemeinde Sittensen, Am Markt 11, 27419 Sittensen, einzureichen, besteht wie jedes Jahr weiterhin. (pm/jab)

Redaktion

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