Die Samtgemeindeverwaltung Sittensen versendet keine Zählerstands-Anfragen mehr. Deshalb werden diejenigen Bürger gebeten, die ihre aktuell geeichten Wasserzähler für die Gartenbewässerung oder für selbst gefördertes Wasser angemeldet haben, bei der Samtgemeinde Sittensen ihre Zählerstände einzureichen.