An insgesamt zehn Verhandlungstagen hat die 5. Große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stade seit dem 17. Januar getagt, als sich der Vorsitzende Richter Stefan Tomczak am Donnerstag um 15.30 Uhr zur Urteilsverkündung erhebt. Die Verkündung der Haftstrafe, von der vier Monate wegen des langen Zeitraumes zwischen Strafbefehl im Jahr 2017 und der jetzigen Verhandlung als bereits verbüßt gelten, nimmt der Angeklagte, der bereits zwei Haftstrafen verbüßt hat, ohne Regung auf. Er schaut geradeaus auf die Tischplatte. Auch die Nachricht, dass er über eine Million Euro zurückzahlen soll, beeindruckt ihn scheinbar wenig.
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