Ausländische Strafgefangene können in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Die Staatsanwaltschaft muss in solchen Fällen von einer weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe absehen. Könnten so die Gefängnisse in Bremerhaven und Bremen entlastet werden? Diese Frage ist Teil eines umfangreichen Fragenkatalogs, den die CDU-Bürgerschaftsfraktion dem Senat vorgelegt hat.
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