In einem Schreiben an die Abteilungsvorstände kündigt der 1. Vorsitzende des VfL Sittensen Egbert Haneke seinen Rückzug von seinem Amt an. In diesem Brief schreibt Haneke, seine Amtszeit als Vorsitzender würde mit der kommenden Mitgliederversammlung - vermutlich im Sommer 2025 - enden. Er werde nicht für eine weitere Amtszeit kandidieren und seine Tätigkeit spätestens zu diesem Zeitpunkt beenden.
Haneke hatte den Vorstandsposten im März 2019 übernommen. Schon damals hatte er in seiner Antrittsrede betont: „Ich will nicht 30 Jahre vorn stehen. Es sollen auch andere die Verantwortung übernehmen“, so Haneke, der damals gemeinsam mit Sabine Havemann, Gunnar Lüdemann und Axel Steffen den Vorstand bildete.
Es ging nicht um Posten, sondern um wegweisende Veränderungen
Haneke hatte in der Antrittsrede auch angekündigt: „Wir wollen nicht die Ämter, sondern die Veränderung, von der auch die nachfolgenden Generationen profitieren.“
Und das neue Vorstands-Team hielt Wort: Es folgten beispielgebende Innovationen und Bauvorhaben. Vor allem die ökologisch nachhaltige Kunstrasenanlage fand deutschlandweit Beachtung. Der VfL Sittensen wurde mit dem Nachhaltigkeitspreis des Niedersächsischen Fußballverbands ausgezeichnet - nicht die einzige Auszeichnung für den Verein, der 2023 mit dem niedersächsischen Vereinspreis für die beste Homepage ausgezeichnet wurde.
Kritik gibt es vor allem an der Nachwuchsabteilung beim Fußball
Es gab aber auch Kritik, vor allem am Vorgehen der neuen Nachwuchsfußball-Abteilung des VfL, die einerseits in kurzer Zeit bemerkenswerte Erfolge feierte und dem bisherigen Platzhirsch A/O/B/H/Heeslingen große Konkurrenz macht, andererseits aber auch durch ihr Vorgehen den Unmut vieler anderer Vereine weit über die Kreisgrenzen hinaus auf sich zog.
Nicht nur Haneke zieht sich zurück. Bereits zurückgetreten ist die bisherige 2. Vorsitzende Sabine Havemann. Damit müssen bei der nächsten Mitgliederversammlung beide Vorstandsposten des VfL Sittensen neu besetzt werden.
Geschäftsführender Vorstand muss von zwei Mitgliedern geführt werden
Welche Bedeutung die Neubesetzung der Posten hat, macht ein Blick auf die Satzung des VfL Sittensen deutlich. Demnach muss der geschäftsführende Vorstand des Vereins von mindestens zwei Mitgliedern, darunter mindestens dem/der 1. oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten werden - ansonsten wäre der Verein nach geltendem Recht handlungsunfähig. Eine Begründung für seinen angekündigten Rückzug aus dem Amt oder den Rücktritt seiner Stellvertreterin gibt der scheidende 1. Vorsitzende in seinem Schreiben nicht.