Wie die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) mitteilt, fordern seit Jahresanfang die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Laut MIT haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31. März 2024 auf den 30. September 2024 verlängert.
Dazu erklärt der Bremerhavener MIT-Vorsitzende Maximilian Charlet: „Diese Verlängerung ist ein wichtiger Baustein für den Mittelstand. Nun bekommen Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen mehr Planungssicherheit. Die Wirtschaft braucht gerade jetzt solche pragmatischen Lösungen – gerade auch in Orten wie Bremerhaven, die stark mittelständisch geprägt sind.“ (pm)