Wie die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) mitteilt, fordern seit Jahresanfang die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Laut MIT haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31. März 2024 auf den 30. September 2024 verlängert.