Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt künftig 260 Prozent, während für die Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) ein Hebesatz von 896 Prozent festgelegt wurde. Der Magistrat teilt mit, dass aufgrund einer neuen Berechnungsmethode die Hebesätze nicht mit denen bis 2024 verglichen werden können. Ausdrücklich wird betont, dass der neue Hebesatz von 896 Prozent keine Erhöhung darstelle, sondern aufgrund einer technischen Umstellung erfolge.
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