Es ist weltbekannt und sozusagen in aller Munde: Das deutsche Reinheitsgebot für Bier. Im Jahre 2016 feierte das Reinheitsgebot 500. Geburtstag, wird also heuer 508. Das Reinheitsgebot war am 23. April 1516 im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland, wie der Deutsche Brauerbund mitteilt.
Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. In Deutschland hat sich daraus über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.500 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 7.000 einzelnen Biermarken. Also, gönnen wir uns doch zur Feier des Tages heute Abend nach getaner Arbeit ein Gläschen köstliches Bier - übrigens inzwischen auch gern ohne Alkohol. Alkoholfreies Hefeweizen beispielsweise ist ein wunderbarer isotonischer Durstlöscher, den man auch gerne und ohne schlechtes Gewissen nach dem Sport genießen kann. Na denn, Prost!