Es ist weltbekannt und sozusagen in aller Munde: Das deutsche Reinheitsgebot für Bier. Im Jahre 2016 feierte das Reinheitsgebot 500. Geburtstag, wird also heuer 508. Das Reinheitsgebot war am 23. April 1516 im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland, wie der Deutsche Brauerbund mitteilt.