Vor der Dritten großen Strafkammer am Landgericht Stade begann vergangene Woche der Prozess gegen einen 47-Jährigen aus Schleswig-Holstein, dem vorgeworfen wird, im Jahr 2022 seine 53-jährige Lebensgefährtin aus der Gemeinde Hipstedt im zweimal vergewaltigt zu haben (BZ berichtete). Zur geplanten Fortsetzung kam es gestern nicht, da nun ein psychiatrisches Gutachten der 53-jährigen Hipstedterin erstellt werden soll.
Verfahren dürfte neu aufgerollt werden
Bei der Befragung offenbarte das mutmaßliche Opfer, gleichzeitig Nebenklägerin im Verfahren, erhebliche grammatikalische Schwierigkeiten. Ihr ausschweifender Erzählstil sowie unklare und sich teilweise widersprechende Formulierungen erschwerten der Kammer die Vernehmung zusätzlich. Dem Angeklagten wurde bereits vor Prozessbeginn eine Intelligenzminderung attestiert.
Auch die beiden bereits angesetzten Folgetermine für die Verhandlung wurden ausgesetzt. Angesichts des Zeitverzuges, der mit der Erstellung des Gutachtens einhergehen dürfte, ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass das Verfahren gegen den 47-Jährigen zu einem unbestimmten Zeitpunkt komplett neu aufgerollt werden wird.