Der Landkreis ist derzeit damit befasst, die Vorgaben des Landes zu erfüllen und vier Prozent des Kreisgebietes als sogenannte Vorrangflächen für Windenergienutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) auszuweisen. Die Planer im Kreishaus haben eine Karte vorgelegt, in die sie die Areale eingezeichnet haben, die ihrer Ansicht nach für Windparks infrage kommen. Das Verfahren läuft.
Doch der Bund öffnet Gemeinden zusätzlich die Möglichkeit, selbst Ausschau nach potentiell geeigneten Flächen auf ihrem Gebiet zu halten. Sie können, wenn sie ein Areal im Auge haben, das nicht als Windparkstandort im RROP ausgewiesen ist, ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren beantragen, um gegebenenfalls von höherer Stelle grünes Licht für das Aufstellen von Windrädern zu bekommen. (tk)