Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) in der Gemeinde Beverstedt gilt seit Jahresbeginn jeweils ein einheitlicher Hebesatz von 275 Prozent (vorher 470 Prozent). Ab dem 10. Januar startet nun der Versand der neuen Grundsteuerbescheide.
Die Grundsteuer setzt sich zusammen aus dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag und dem von der Gemeinde Beverstedt festgelegten aufkommensneutralen Hebesatz.
Damit etwaige Unstimmigkeiten im Grundsteuerbescheid so schnell wie möglich entdeckt werden, sollten die Empfänger ihn laut einer Mitteilung prüfen. Dafür gibt es ein eigens angefertigtes Prüfschema. Das Prüfschema ist genauso wie grundsätzliche Informationen zur Grundsteuer im Internet zu finden: https://t1p.de/dod5p. (pm/san)