Eine Seniorin aus Geestemünde erhielt demnach Mittwochmorgen um kurz nach 8 Uhr einen Anruf auf ihrem Festnetztelefon. Es meldetet sich ein angeblicher Polizeibeamter. Dieser gaukelte der 71-Jährigen vor, es sei in der Nähe ihrer Wohnung zu einer Straftat gekommen und er müsse sie deshalb nun nach ihren Vermögensverhältnissen befragen. Die Frau habe glücklicherweise sofort Verdacht geschöpft, beendete das Telefonat und informierte die Polizei.
Mit frei erfundenen Schauergeschichten wird Druck aufgebaut
Immer wieder gehen bei der Polizei Hinweise auf Schockanrufe ein.
Dabei geben sich die Anrufer beispielsweise als Polizeibeamte oder als Vertreter von Staatsanwaltschaft und Justiz aus. Sie gaukeln ihren Opfern am Telefon frei erfundene Schauergeschichten vor und versuchen so, an deren Vermögen zu gelangen. Achtung: Auch Messenger-Dienste wie Whatsapp nutzen sie für ihre Taten. Die Täter schreiben ihre Opfer an, geben sich als Enkelkind, Sohn oder Tochter aus und bitten um Geld.
Opfer werden geschickt unter Druck gesetzt
Die Polizei warnt: Auch wenn ein erster Impuls wahrscheinlich lautet „So etwas kann mir ja nicht passieren“, handelt es sich bei den Tätern um hochprofessionelle Kriminelle. Diese sind mit großem rhetorischem Geschick ausgestattet und schaffen es, Vertrauen zu erwecken und die Opfer unter Druck zu setzen.
Hierauf sollte unbedingt geachtet werden
So können Sie sich und Ihre Angehörigen vor Telefonbetrügern schützen:
-Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an. Das machen nur Betrüger durch einen technischen Trick. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie auf und wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
- Legen Sie auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie
sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Nummern an.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte
Personen.
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie
über den Notruf 110 die Polizei!
- Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer
vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.
- Die Polizei fordert nie Wertgegenstände oder Geldbeträge von
Ihnen - und sammelt diese auch nicht zum Schutz vor Diebstahl
bei ihnen ein.(pm/bel)