Eine Influencerin ist vor Gericht damit gescheitert, Ausgaben für ihre Kleidung und Accessoires als Betriebskosten geltend zu machen. Bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sei eine Trennung zwischen privat und betrieblich nicht möglich, teilte das niedersächsische Finanzgericht in Hannover am Mittwoch zu der Entscheidung vom 13. November 2023 mit. Allein die Möglichkeit der Privatnutzung schließe eine steuerliche Berücksichtigung aus, auch handele es sich bei den Kleidungsstücken nicht um typische Berufskleidung.