Der Bremerhavener Weihnachtsmarkt hat seit Montag geöffnet. Um einen friedlichen Verlauf zu garantieren, sind das Ordnungsamt und die Polizei im Einsatz – diesmal allerdings mit zusätzlichen Befugnissen.
Denn pünktlich zum Start der Weihnachtsmärkte ist die Rechtsgrundlage für anlasslose Kontrollen zur Durchsetzung der Neuerung im Waffengesetz geschaffen. Hierzu wurde auf Landesebene eine Verordnung beschlossen, die eine rechtssichere Regelung zur Umsetzung schafft.
Durch die Verordnung kann die Polizei Messer- und Waffenverbote gemäß des Waffengesetzes kontrollieren. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts sind befugt, stichprobenartig und anlasslos Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots des Mitführens von Waffen und Messern durchzuführen. (pm)