Das Landesförderprogramm zum Heizungstausch soll Bürger auch dann finanziell unterstützen, wenn diese eine ältere Gasheizung austauschen wollen. Seit 1. Juli kann ein Antrag auf diese Landesförderung gestellt werden. Der Senat weist darauf hin, dass der Ablauf des Antragsverfahrens genau eingehalten werden muss, um den Anspruch auf die Landesförderung nicht zu verlieren. Weil das Landesprogramm die Förderung durch den Bund ergänzen soll, muss die beantragte Maßnahme vom Bund gefördert werden. Trotzdem müssen Antragsteller unbedingt - bevor sie den Antrag beim Bund stellen - einen Antrag auf Landesförderung beim Energieversorger SWB einreichen, gleichzeitig einen „vorzeitigen Vorhabenbeginn“ beantragen und sich diesen bestätigen lassen. Danach kann ein Förderantrag beim Bund gestellt werden. (pm/axt)
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