Der sogenannte Stockangelschein berechtigt auch ohne vorherige Fischereiprüfung, die Angel im Land Bremen auszuwerfen. Aber nur zum Eigenbedarf. Erlaubt ist das Angeln mit zwei Ruten innerhalb der Landesgrenzen an Weser, Lesum und dem tideabhängigen Teil der Geeste. Das ist nach Ansicht der Bürgerschaftsfraktionen von Grünen, SPD und Linken nicht mehr zeitgemäß. Mit einem Dringlichkeitsantrag in der Bürgerschaft wollen sie das Recht einschränken.
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