Rotenburg

Naturschutz: Tiefflieger wehren Vorgaben ab

Weil die Bundeswehr aufbegehrt hat, muss der Landkreis drei Naturschutzgebiets-Verordnungen ändern. Das betrifft die Festlegung von Mindestflughöhen. Sie sind zu streichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

 Brandenburg, Fliegerhorst Holzdorf: Ein Hubschrauber der Luftwaffe, ein CH-53 aus Holzdorf, startet

Hubschrauberpiloten der Bundeswehr dürfen auch über Naturschutzgebieten tief fliegen. Sie brauchen keine Mindestflughöhe einzuhalten. Foto: Francis Hildemann

Bundeswehrpiloten fliegen gerne tief, damit ihr Fluggerät dem Feind möglichst spät in den Blick gerät. Den Tieffliegern sollen in den Korridoren, in denen sie sich bewegen, keine Restriktionen auferlegt werden. So will es der Bundesgesetzgeber. Er hat daher Sicherungen eingezogen, die verhindern, dass den Piloten sprichwörtlich Steine in den Weg gelegt werden.

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