Niedersachsen

Mehr Behördenleistungen online abrufbar - Noch viel zu tun

Mit wenigen Klicks sollen Behördengänge zunehmend über das Internet möglich sein. Langsam kommt die Digitalisierung dieser Verwaltungsdienstleistungen voran.

Von dpa
21. Februar 2024
Email senden zur Merkliste
„ElterngeldDigital“ steht in einem neuen „Familienservicebüro“ in Berlin auf einem Monitor.

„ElterngeldDigital“ steht in einem neuen „Familienservicebüro“ in Berlin auf einem Monitor.

Foto: Sebastian Gollnow

Die Digitalisierung von Behördenleistungen kommt in Niedersachsen und Bremen langsam voran - bis kommendes Jahr soll zumindest in Niedersachsen ein großer Schritt erfolgt sein. „Der Großteil der Onlinedienste wird voraussichtlich bis Ende 2025 in den meisten Behörden eingeführt sein“, teilte das Innenministerium in Hannover auf Anfrage mit. Allerdings werde die Digitalisierung eine Daueraufgabe für die Verwaltungen bleiben.

Bund und Länder wollen ihre Verwaltungsdienstleistungen schon seit Längerem digitalisieren. Nach dem Onlinezugangsgesetz, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde, hatten die Länder ursprünglich fünf Jahre Zeit, um 575 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und online anzubieten. Dazu gehören etwa die Anmeldung eines Wohnsitzes, die Beantragung eines neuen Personalausweises oder die An- und Ummeldung eines Autos.

Doch die Zielmarke wurde nicht einmal ansatzweise erreicht. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun eine Neuauflage des Gesetzes Abhilfe schaffen. Danach sollen Menschen in Deutschland künftig ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsdienstleistungen des Bundes digital angeboten werden - von 2028 an soll dieses Recht auch eingeklagt werden können.

Bundesländer teilen sich Digitalisierung

In Niedersachsen sind inzwischen insgesamt 325 Leistungen entweder flächendeckend oder in mindestens einer Kommune online verfügbar, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Ende 2022 waren es rund 240 Leistungen gewesen. Zugänglich sind die Onlinedienste der niedersächsischen Behörden über das Portal service.niedersachsen.de oder über einzelne Behördenportale.

Im Land Bremen teilte das zuständige Finanzressort mit, dass 210 Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz in mindestens einer der beiden Städte Bremen oder Bremerhaven verfügbar seien. Das Ressort bezieht sich auf ein sogenanntes Dashboard, eine Übersicht des Bundesinnenministeriums. Allerdings gebe es bei den Angaben des Dashboards Unstimmigkeiten, es könnten Leistungen fehlen. Darüber seien die Länder unzufrieden, sagte ein Ressortsprecher.

Bremen sieht sich in Vorreiterrolle

Die Bundesländer teilen sich die Arbeit an der Digitalisierung untereinander nach dem sogenannten „Einer für alle“-Prinzip. Das heißt, ein Bundesland entwickelt federführend einen Onlinedienst für eine bestimmte Dienstleistung und stellt diese dann den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung.

Das Bremer Finanzressort sieht Bremen hierbei in einer Vorreiterrolle. Für die Länder habe Bremen überdurchschnittlich Verantwortung übernommen. So habe das Land die Federführung für Leistungen aus dem Bereich Familie und Kind inne. Diese seien in den vergangenen Monaten entwickelt worden und befänden sich im bundesweiten Roll-out, also würden für Nutzer verfügbar gemacht.

Dafür, dass die Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen nur nach und nach vorankommt, gibt es laut dem Innenministerium in Hannover mehrere Gründe. Die Digitalisierung sei ein Querschnittsthema, dass alle Behörden betreffe und eine grundlegende Änderung in der Arbeitsweise bedeute.

Zudem verlangsamten Herausforderungen beim Datenschutz und eine heterogene IT-Infrastruktur bei den einzelnen Behörden das Tempo. „Insgesamt geht es aber voran. In den vergangenen Monaten konnte das Angebot deutlich verbessert werden und in den nächsten Monaten sind zahlreiche weitere Onlinedienste zu erwarten“, teilte das Innenministerium weiter mit.

nach Oben