Spielte die Rente des Opfers eine Rolle? Der 66 Jahre Angeklagte, der seiner Lebensgefährtin in den Kopf geschossen haben soll, soll angeblich auf das Geld angewiesen sein. Und die Frau wollte sich von ihm trennen.
Er war die Ruhe selbst, sagt die junge Polizistin vor Gericht aus. Er rauchte, wirkte „sehr gelassen“. Sie stand mit dem 66 Jahre alten Bremerhavener vor dem Haus, in dem er kurz zuvor seine Lebensgefährtin mit einem Kopfschuss getötet haben soll.
Nach dem Kopfschuss setzte der 66 Jahre alte Angeklagte aus Bremerhaven zwei Notrufe ab: „Meine Lebensgefährtin hat sich eben erschossen“, sagte der Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann hingegen vor, dass er seine Lebensgefährtin getötet hat.