Wer einen vereinbarten Arzttermin vorher absagt und mit der Praxis einen neuen Termin vereinbart, darf nicht zur Kasse gebeten werden. Unklar ist die Rechtslage bei nicht abgesagten Terminen: Ist die Erhebung einer Strafgebühr für verpasste Termine bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten rechtlich zulässig? Das wollte die Fraktion Die Linke jetzt vom Bremer Senat wissen.
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