Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren gelten als Heranwachsende. Jedes Jahr gibt es rund 3.300 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Bremerhaven und Bremen gegen Beschuldigte in dieser Altersklasse. Seit Sommer 2019 kam die Justiz auf insgesamt 17.237 Ermittlungsverfahren. Aber nur ein kleiner Teil der Beschuldigten muss sich nachher tatsächlich vor Gericht verantworten. 13.225 Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft offenbar wegen Geringfügigkeit oder unzureichenden Tatverdachts eingestellt. Gut 4.000 Fälle landeten schließlich vor Gericht, und in 3.615 Fällen wurde dann Anklage erhoben.
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