Die Gemeinde Ostereistedt passt ihre Grundsteuerhebesätze gemäß dem neuen Recht zum 1. Januar 2025 an. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren dann ihre Gültigkeit. Noch vor den Haushaltsberatungen beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Steuerhebesatzung, damit rechtzeitig entsprechende Grundsteuerbescheide verschickt werden können.