Die Gemeinde Ostereistedt passt ihre Grundsteuerhebesätze gemäß dem neuen Recht zum 1. Januar 2025 an. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren dann ihre Gültigkeit. Noch vor den Haushaltsberatungen beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Steuerhebesatzung, damit rechtzeitig entsprechende Grundsteuerbescheide verschickt werden können.
Dabei sollen die neuen Hebesätze insgesamt aufkommensneutral zu den bisherigen Grundsteuereinnahmen der Kommune sein. Darum beschloss der Rat nach Auskunft von Bürgermeisterin Ulrike Ringen, die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe künftig auf 500 Punkte festzulegen und die Grundsteuer B für andere Grundstücke auf 172 Punkte. (lh)