Eigentlich wären im Landgericht Stade die Nebenklagevertreter mit ihrem Fragerecht an der Reihe gewesen. Doch der 38-Jährige, der am Freitag noch der Kammer, der Staatsanwältin und den Verteidigern drei Stunden lang Rede und Antwort gestanden hatte, machte diesmal als Angehöriger von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Begründen musste er das nicht. Allerdings berichtete Astrid Denecke als sein rechtlicher Beistand, dass sie gerade eine Beschimpfung mitbekommen habe. Die Witwe des Getöteten habe ihren Mandanten als Schwein bezeichnet. Doch dazu später mehr.
weiterlesen
Unser exklusives Angebot für Sie
brv-zeitung.de
1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*
- jederzeit umfassend informiert
- 4 Wochen kostenlos lesen
- monatlich kündbar
Im Profil anmelden
Anmeldung für Abonnenten