Die Gleichstellung aller Hilfsorganisationen mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Katastrophenschutz ist nach Ansicht der CDU im Land Bremen überfällig. Sie listet nicht nur die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) auf. Auch beim Arbeiter-Samariter-Bund, beim Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser-Hilfsdienst und die Johanniter leisteten viele Menschen gemeinnützige Arbeit. Dennoch gelten für sie die Regeln für Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall und Haftungsfragen nicht. Das sollte längst mit einer Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetz korrigiert worden sein. Aber das ist auch ein Jahr nach der Ankündigung vom Innenressort nicht umgesetzt worden.
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