Rund drei Millionen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erhalten ein Plus von bis zu 7,5 Prozent - wenn ihr Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag. Die Berechnung des Zuschlags erfolgt in zwei Schritten, teilt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Geestland mit. Aktuell erhalten Betroffene den Zuschlag Mitte des Monats als separate Zahlung. Ab Dezember 2025 soll das Plus mit der Rente ausgezahlt und auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet werden. „In den kommenden Jahren wird der Zuschlag dann immer jeweils zum 1. Juli mit der Rentenanpassung erhöht“, sagt Peer Augustin vom SoVD-Ortsverband Kührstedt. Auch Bezieher einer Alters- oder Hinterbliebenenrente können von der Regelung profitieren. Kontakt: 04771/2547; Mail an info.hemmoor@sovd-nds.de. (pm/san)
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