Am Donnerstag teilte Landgerichtssprecherin Petra Linzer mit, dass der BGH in Karlsruhe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stade mit Beschluss vom 12. November verworfen habe. Heißt für Nicht-Juristen: Das Urteil gegen den angeblichen „Palmöl-Händler“ aus der Gemeinde Sandbostel ist damit rechtskräftig. Er wird seine Haftstrafe antreten müssen.
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