Bremerhaven

Staatsgerichtshof: AfD hat sich selbst um die Bürgerschaftswahl gebracht

Nun hat die AfD höchstrichterlich vom Staatsgerichtshof bestätigt bekommen, dass sie sich mit ihren parteiinternen Querelen selbst um die Teilnahme bei der Bürgerschaftswahl im Mai vergangenen Jahres gebracht hat.

Viele Personen sitzen sich an länglichen Tischen gegenüber.

Der Staatsgerichtshof hat am Freitag die Klage der AfD gegen ihren Ausschluss von der Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Foto: Mündelein

Der Staatsgerichtshof hat am Freitag die Klage der AfD einstimmig zurückgewiesen. Der Landeswahlausschuss habe korrekt gehandelt, als er die AfD bei der Bürgerschaftswahl im Mai vergangenen Jahres sowohl in Bremerhaven als auch in Bremen ausgeschlossen hatte. Und das Wahlprüfungsgericht handelte Ende vergangenen Jahres ebenfalls korrekt, als es die Beschwerden der AfD gegen die Wahl zurückwies. Die Bürgerschaftswahl muss also nicht wiederholt werden.

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