Der Staatsgerichtshof hat am Freitag die Klage der AfD einstimmig zurückgewiesen. Der Landeswahlausschuss habe korrekt gehandelt, als er die AfD bei der Bürgerschaftswahl im Mai vergangenen Jahres sowohl in Bremerhaven als auch in Bremen ausgeschlossen hatte. Und das Wahlprüfungsgericht handelte Ende vergangenen Jahres ebenfalls korrekt, als es die Beschwerden der AfD gegen die Wahl zurückwies. Die Bürgerschaftswahl muss also nicht wiederholt werden.
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