Jeder, der ein Asylgesuch geäußert oder sein Asylverfahren begonnen hat, soll neben Sachleistungen auch eine Bezahlkarte bekommen. Dazu gehören auch Personen, die unerlaubt eingereist sind. Sie befinden sich ebenfalls in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Bei der bundesweiten Einigung über die Einführung der Bezahlkarte scherte das Land Bremen aus. Hier wird anders als sonst üblich die Bargeldgrenze nicht auf 50 Euro beschränkt. Hier können sich die Asylbewerber künftig 120 Euro pro Monat bar auszahlen lassen. Ein Alleingang, der politisch umstritten ist.
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