Zeven

Was vom Recht auf Reparatur zu halten ist

„Wer billig kauft, der kauft zweimal.“ Das waren während meiner Kindheit geflügelte Worte. Ich habe sie stets beherzigt und die Erfahrung gemacht, dass Qualität lange Lebensdauer verspricht. Hinzu kommt, dass sich höherwertige Produkte meist reparieren lassen und dass sich eine Instandsetzung rentiert. So hat mich ein Anfang der 1990er Jahre gekaufter Rasenmäher bis ins zurückliegende Jahr begleitet.

Das dürfte ganz nach dem Geschmack der EU-Kommission und der Bundesregierung sein, haben sich doch beide auf die Fahnen geschrieben, den Verbrauchern ein Recht auf Reparatur einzuräumen. Das Ziel lautet, die Verschwendung von Ressourcen und Energie einzudämmen. Schließlich werden nur rund 23 Prozent der Alltagsgeräte in Deutschland repariert, wenn sie ihren Dienst versagen.

Ich habe dieser Tage nicht dazu beigetragen, dass sich diese Quote erhöht. Das kam so: Unsere rund acht Jahre junge Waschmaschine Made in Germany aus dem unteren Premiumsegment stellte ihre Arbeit während des Waschgangs ein. Also abklemmen, rausschaffen, Wasser ablassen, notentriegeln und ab ins Auto damit. Bei der Werkstatt unseres Vertrauens entladen, Untersuchung beauftragen und Diagnose abwarten. Die kam einen Tag später: Heizung hinüber und Elektronik defekt. Kann passieren.

Doch was dann kam, das macht ein Recht auf Reparatur zum Papiertiger. Denn die Kosten für Untersuchung, Ersatzteile und Arbeit summierten sich auf rund 50 Prozent der Anschaffungskosten für ein nagelneues Gerät vergleichbarer Qualität und geringerem Energieverbrauch. Wir haben uns für eine neue Maschine entschieden.

Thorsten Kratzmann

Reporter

Thorsten Kratzmann stammt aus Zeven, hat in Göttingen und Hamburg Geschichte, Ethnologie und Politik studiert und ist seit 1994 bei der Zevener Zeitung beschäftigt.

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