Übernommen werden dann etwa Schulkosten oder auch die Kosten für Freizeitangebote. „Übernommen oder bezuschusst werden zum Beispiel die Kosten für Nachhilfestunden oder den Musikunterricht sowie der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein“, teilt Dr. Heiner Massmann, stellvertretender Vorsitzender des Sozialverbandes Deutschland (SOVD) in Nordholz, mit. Außerdem können anspruchsberechtigte Familien bei Ausflügen, Klassenfahrten, bei der Schülerbeförderung oder der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen finanziell entlastet werden.
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