„Diese Entscheidung wurde in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Fraktionen der SPD, CDU und FDP sowie dem Bürger- und Ordnungsamt getroffen“, heißt es in der Pressemitteilung. Die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung seit am 5. Juli 2013 auf Anordnung des Bürger- und Ordnungsamtes eingeführt worden. „Grundlage hierfür waren die Straßenverkehrsordnung, die Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen vorschreibt, wenn häufig gefährliche Verkehrssituationen durch unangemessene Geschwindigkeiten entstehen.“ Die Maßnahme sei insbesondere aufgrund des hohen Parkaufkommens und der daraus resultierenden Unfälle in Höhe der Firma Weser Wind notwendig geworden.
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