Im Bestreben, fortan eine ausgewogenere Förderung des Sports im Landkreis sowie der Kultur- und Heimatpflege zu erreichen, hat der Kreistag während der letzten Sitzung des Jahres eine Änderung der entsprechenden Richtlinie beschlossen. Fortan ist nur noch ein Antrag pro Jahr und Antragsteller zulässig.
Auch die Förderrichtlinie für Investitionen in Schwimmbäder - sowohl Hallen- als auch Freibäder - hat der Kreistag per einstimmig gefasstem Beschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geändert. Demnach kann je Kommune höchstens ein Projekt innerhalb von drei Haushaltsjahren vom Landkreis mit 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 250.000 Euro gefördert werden. Ziel ist auch in diesem Fall eine möglichste breite Streuung des Fördergeldes. (tk)