Der Sparkassenzweckverband Weser-Elbe Sparkasse weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Verbandsordnung der Weser-Elbe Sparkasse mit Wirkung vom 19. Juni in § 7 Abs. 2a (neu) durch Beschluss der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Weser-Elbe Sparkasse vom 17. April geändert worden ist. Die Verbandsordnung sei am 18. Juni mit Wirkung zum 19. Juni auf der Internetseite des Sparkassenzweckverbandes (www.szv-wespa.de) veröffentlicht worden. „Die Mitglieder des Zweckverbandes, der Landkreis Cuxhaven und die Sparkassenstiftung Bremerhaven, haben am 17. April 2024 die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Weser-Elbe Sparkasse vereinbart“, ist dort unter anderem zu lesen. (pm/axt)