Wird jemand zum Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die häusliche Pflege. Unter Umständen zahlt die Pflegekasse dann aufs Rentenkonto der Pflegenden ein. Darauf weist der Sozialverband Deutschland in Bad Bederkesa hin. „Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeiten als Beitragszeiten, sodass sie dabei helfen, Wartezeiten für die Rente zu erfüllen“, informiert SoVD-Pflegelotse Peer Augustin aus Bad Bederkesa.
Wer schon eine vorgezogene oder die Regelaltersrente bezieht, kann die Bezüge erhöhen. Die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist rentenversicherungspflichtig, daher zahlt die Pflegekasse währenddessen Rentenbeiträge ein. Nach Erreichen der Altersgrenze müssen Betroffene auf die volle Altersrente verzichten, um zu profitieren – etwa durch eine 99,99-Prozent-Teilrente. (pm/bal)