Wird ein Pflegegrad beantragt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers durch eine Begutachtung festzustellen. Ein Gutachter wie erfahrene Pflegekräfte oder Ärzte verwenden dabei einen festgelegten Fragenkatalog, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Geestland erläutert. Ein solcher Termin findet entweder beim Antragsteller zu Hause oder telefonisch statt. „In beiden Fällen raten wir, Angehörige oder eine Vertrauensperson zu dem Gespräch mit dem Medizinischen Dienst hinzuzuziehen. Sie können in dieser für Betroffene oftmals sehr belastenden Situation emotionalen Rückhalt geben und dabei unterstützen, Einschränkungen und Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch darzustellen“, so Peer Augustin (SoVD Kührstedt). Info: 04745/6825. (pm/axt)
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