Bremerhaven Hafen

Sicherheit im Hafen: Kein Job bei Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren

Wer darf im Hafen in sensiblen Sicherheitsbereichen arbeiten, wer nicht? Beim Thema Zuverlässigkeitsprüfung setzt der Senat auf Verschärfung, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Dabei schießt er über das Ziel hinaus, lautet der Vorwurf.

Halle mit vielen Koffern.

Personen- und Gepäckkontrollen am Kreuzfahrtterminal Bremerhaven gehören mit zu den Sicherheitsbereichen. Mitarbeiter müssen eine Zuverlässigkeitsprüfung über sich ergehen lassen. Foto: Scheschonka

Das Hafensicherheitsgesetz regelt seit 2004 die Zuverlässigkeitsprüfungen in den Häfen von Bremerhaven und Bremen. Nun will Hafensenatorin Kristina Vogt (Linke) das Gesetz ändern. Ziel sei die Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus in den Häfen. Außerdem soll die Zuverlässigkeitsprüfung an die Bestimmungen der Luftsicherheit angepasst werden.

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