Rotenburg

Rotenburg: Polizei kontrolliert Fahrende von Fahrrädern und E-Scootern

Die Polizei hat in der Rotenburger Fußgängerzone Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und Fahrrädern kontrolliert. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Polizei hat in der Rotenburger Fußgängerzone Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und Fahrrädern kontrolliert. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Wie angekündigt, waren mehrere Streifenteams der Rotenburger Polizei am Donnerstag zu Fuß in der Fußgängerzone unterwegs. Das Augenmerk der Beamten richtete sich vor allem auf Radfahrer und junge Fahrer von E-Scootern, die verbotswidrig durch diesen Bereich fuhren. Insgesamt ahndete die Polizei 20 Verstöße. Außerdem beschlagnahmten die Beamten bei einem Jugendlichen ein verbotenes Springmesser und Betäubungsmittel. Für Radfahrer ist die Rotenburger Fußgängerzone von abends 19 Uhr bis zum nächsten Vormittag um 10 Uhr freigegeben. Tagsüber muss hier geschoben werden.

E-Scooter dürfen auf Fußwegen und in Fußgängerzonen (auch abends) nicht fahren und gehören immer auf den Radweg. Ist kein Radweg vorhanden, müssen E-Scooter-Fahrer auf die Straße. Andernfalls drohen Bußgelder. (pm/js)

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