Landkreis Rotenburg

Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg teilweise unwirksam

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2020 des Landkreises Rotenburg teilweise für unwirksam erklärt. Das betrifft den Bereich der geplanten Deponie Haaßel.

Lange währt der Widerstand gegen die geplante Deponie Haaßel. Die jüngsten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg machen die Errichtung derselben indes wahrscheinlicher.

Schon lange gibt es Widerstand gegen die geplante Deponie Haaßel. Die jüngsten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg machen die Errichtung derselben indes wahrscheinlicher. Foto: Hilken

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf möchte in der Gemarkung Haaßel seit Langem eine Bauschutt-Deponie errichten. Dagegen gibt es Widerstand. Daher wendeten sich die Eigentümer der 2015 planfestgestellten Deponie der Klasse I für nicht gefährliche mineralische Abfälle im „Haaßeler Bruch“ mit einem Normenkontrollantrag an das Gericht.

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