Die Gemeinde Loxstedt erinnert Grundstückseigentümer an ihre Reinigungspflicht bei Eis und Schnee. Wie es in einer Mitteilung heißt, muss an allen straßenliegenden Seiten eines Grundstücks ein Streifen von 1,5 Metern Breite geräumt werden. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, reicht ein Streifen von einem Meter. Der Streifen muss werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr gefahrlos begehbar sein. Die Gosse ist freizuhalten. Bei starkem Schneefall sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden.