Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen vor, am 6. Mai 2024 gegen 0.20 Uhr im Treppenhaus eines in der Körnerstraße in Bremerhaven gelegenen Mehrfamilienhauses die Tür zu der Wohnung seiner getrenntlebenden Ehefrau angezündet zu haben. Dafür soll er einen Brandbeschleuniger benutzt haben. Zuvor soll der Angeklagte die Rückkehr seiner Frau in die Wohnung beobachtet haben. In der Wohnung sollen sich sieben weitere Personen befunden haben. Sofort eingeleitete Löschmaßnahmen sollen eine Ausbreitung des Feuers verhindert haben. In der Wohnung entstanden Brandschäden.
Die Verhandlung wird fortgesetzt am 28. und 29. Oktober, am 4., 8., 11., 20. und 28. November, am 12. und 19. Dezember sowie am 3., 7., 9., 17., 21., 27. und 30. Januar 2025. (pm/skw)