Loxstedt

Neue Verordnungen gelten auf kirchlichem Friedhof Loxstedt

Seit dem 29. März gilt für den kirchlichen Friedhof in Loxstedt eine neue Friedhofsordnung und eine neue Friedhofsgebührenordnung. Neu ist unter anderem die Möglichkeit, bestehende Wahlgrabstätten nachträglich in pflegefreie Gräber umzuwandeln. Die neuen Verordnungen stehen unter www.kirche-loxstedt.de im Bereich „Service und Downloads“ zur Verfügung. (br)

Rolf Schmonsees
nach Oben