Im Dezember 2023 machte der MDR Thüringen darauf aufmerksam, dass bei Rudolstadt Verkehrsschilder mit einem Weihnachtsmann und einem Weihnachtsgruß gesichtet wurden und es stellte sich die Frage, ob dies erlaubt sei. Auf Anfrage antwortete das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, dass amtliche Verkehrsschilder gemäß Paragraph 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Verkehr regeln und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollten. Entsprechend werde ihre Aufstellung im Regelfall durch zuständige Verkehrsbehörden angeordnet. Weihnachtliche Schilder seien aber keine echten, sondern Sonder-Schilder.
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