Weil das Bauunternehmen Matthäi an der B 71 in Selsingen ein Bürogebäude errichten möchte, muss der Bebauungsplan „Neben dem Rathaus“ geändert werden. Und zwar von einem allgemeinen Wohngebiet in ein urbanes Gebiet. Das ist die Voraussetzung für eine Baugenehmigung.
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