In seiner Sitzung am 9. Oktober hat der Magistrat der Stadt Bremerhaven beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung der Friedhofsgebühren zu empfehlen. Um dies umzusetzen, muss das Ortsgesetz zur Friedhofsgebührenordnung geändert werden. Die Erhöhung ist laut Mitteilung notwendig geworden, da die Personal- und Energiekosten gestiegen sind. Angehörige müssen künftig je nach Grabstätte und Auftrag zwischen 2 und 30 Euro jährlich zusätzlich zahlen. Die letzte Anpassung der Friedhofsgebühren fand 2016 statt. Auch sei ein Trend hin zu alternativen Bestattungsformen zu beobachten, was die Finanzierungsstruktur der Friedhöfe belastet. Die Erhöhung wurde so gering wie möglich gehalten, um die Eigenfinanzierung der Friedhöfe auf 91 Prozent zu steigern. (pm/axt)
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