Vor zwei Jahren hatte der Zevener Samtgemeinderat eine Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen - auf Vorschlag der Verwaltung. Im Rathaus war man zu der Überzeugung gelangt, dass Anwohnern der Bundesstraße und der Landesstraßen nicht länger zuzumuten sei, den ihnen obliegenden Straßenreinigungspflichten nachzukommen. Es sei angesichts des zunehmenden Verkehrs zu gefährlich, wenn Anlieger die Gosse fegen, hatte es geheißen. Um die Gebührenbelastung der Betroffenen gering zu halten, erging der Beschluss, die Kehrmaschine sechsmal im Jahr durch Wistedt, Brüttendorf, Wehldorf, Heeslingen, Boitzen, Wiersdorf, Weertzen und Steddorf zu schicken.
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